Samstag, 1. April 2006
Verfassungsbeschwerde gegen Gebühren
http://www.heise.de/newsticker/meldung/71556

Na da bin ich mal gespannt, ob das was wird.
Seit die Öffentlich-Rechtlichen die Gebührenfinger nach den PC-usern ausstrecken, reissen die Diskussionen garnicht mehr ab.

Was diese Gebührenpflicht für den einzelnen bedeutet, scheint vielen noch nicht ganz klar zu sein:

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/20/20115/1.html

Demnach muss jeder, der ein Arbeitszimmer geltend macht damit rechnen, dass er den rein beruflich genutzten PC zusätzlich anmelden muss.

Sprich:
Ein Radio und einen Fernseher zahlen, wenn der PC ein rein privater ist.
Oder:
Ein Radio und zwei Fernseher zahlen, wenn der PC im Arbeitszimmer auch zu anderen als privaten Zwecken genutzt wird.

Interessant ist hierbei, wie hoch die Gebühren ansteigen können wenn mehrere PC in der Familie vorhanden sind und alle freiberuflichen Zwecken dienen.

Ein schönes Rechenbeispiel wäre hier die Gegenüberstellung der Steuerrückerstattung für einen Arbeits-PC und dessen Gebührenkosten pro Jahr.

Die Frage nach dem Zweck der Gebühren wird von den ARD beantwortet:

http://www.ard.de/intern/finanzen/gebuehren/-/id=55264/nid=55264/did=68836/1cdrnds/index.html

Allein die ersten beiden Absätze sind eine Frechheit.

[...]Die Gebühren stellen allerdings kein Entgelt für die Programmangebote oder gar die Nutzung bestimmter Programme dar.[...]

Ok, man bezahlt nicht für die Angebote, sondern man finanziert die Anstalten. Aha.
Ein Witz, von was werden dann bittschön die Gagen für Gottschalk und Konsorten bezahlt?
Sagt bitte nicht durch die Werbung...
Und wenn doch, für was brauchen die ÖR dann 7 Milliarden Euro im Jahr?

Dass man nicht für das Angebot zahlt, wird einem deutlich, vergleicht man das Online-Angebot der ÖR mit deren entsprechenden Fernsehprogrammen.

Aber immerhin darf man dann billiger surfen:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/22/22368/1.html

Na wenn das kein Aprilscherz ist...

Wahrscheinlich wird die Verfassungsbeschwerde an irgendeinem juristischen Detail scheitern.

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